Ich erbitte eure Mithilfe bei folgendem Fall:
Mir liegen zwei Ordnungsgeldbeschlüsse wegen Ungebühr vor (§ 178 GVG).
1. Beschluss: 150,00 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft
2. Beschluss: 300,00 EUR Ordnungsgeld, ersatzweise 5 Tage Ordnungshaft
Nach mehreren ergebnislosen Vollstreckungsversuchen erfolgte Ladung zum Antritt der Ordnungshaft.
Der Schuldner leistete sodann eine Teilzahlung von 200,00 EUR.
Da eine pauschale Anordnung der Ordnungshaft vorgenommen wurde, stellt sich mir die Frage, ob ich
die Akte dem Richter vorlegen muss.
Ich kann meines Erachtens nicht von mir aus eine Anrechnung vornehmen.
Und selbst wenn ich 150,00 EUR Zahlung auf den 1. Beschluss anrechnen würde...
kann ich doch aus dem 2. Beschluss keine Ordnungshaft mehr vollstrecken, weil 50,00 EUR Teilzahlung geleistet wurde.
Und da dem Beschluss keine konkrete Anrechnung zu entnehmen ist, kann Ordnungshaft nicht mehr vollstreckt werden.
Oder kann der Richter zum jetzigen Zeitpunkt noch bestimmen, wie anzurechnen ist und wie viele Tage Ordnungshaft noch zu vollstrecken sind?