Hallo,
der Schuldner trägt vor, dass bereits sein Arbeitseinkommen gepfändet ist und beantragt die monatliche Freigabe der eingehenden Beträge des Arbeitgebers auf dem P-Konto.
Soweit alles nachgewiesen und in meinen Augen unproblematisch.
Er beantragt weiter, dass Grundlage für die Höhe des Freibetrages bei der Bank nicht der überwiesene Betrag vom Arbeitgeber sein soll, sondern bereits die Lohnabrechnung. Er begründet das damit, dass er die Lohnabrechnung eher erhalten würde als die Lohnzahlung. Die Bank würde solange seinen Freibetrag auf 0 EUR setzen, bis das Geld auf dem Konto eingegangen sei. Dies könne auch erst später im Monat der Fall sein.
Ist so eine Anordnung zulässig?