Beschluss Todeserklärung evtl. falsch

  • Hallo!

    Ich habe einen Todeserklärungsbeschluss erlassen. Nunmehr sind alle Veröffentlichungen erfolgt und ist der Beschluss rechtskräftig und damit wirksam.
    Hinweis: Es handelte sich nicht um eine kriegsvermisste Person! Seit den 70er Jahren ist die Person verschollen.

    Todeszeitpunkt ist im Beschluss der 31.12.1981 nach § 9 Abs. 3 VerschG.

    Die Antragstellerin hatte mir seinerzeit sämtliche Ermittlungsbemühungen dargelegt, u.a. Kontaktaufnahmen über mehrere Jahre mit der deutschen Botschaft in Frankreich, mit französischen Behörden, etc.

    Nunmehr taucht in der Akte der Abwesenheitspflegschaft - die ja nun aufgehoben werden soll - ein Schreiben der Landstreitkräfte der Französischen Republik auf, dass der Vermisste im Januar 2000 noch in Frankreich "identifiziert" wurde. Das würde bedeuten, der Todeszeitpunkt passt schon mal nicht. Jedoch ist es so, dass darauf im Februar 2000 ein weiteres Schreiben der Landstreitkräfte der Französischen Republik folgte, mit dem mitgeteilt wurde, dass Briefe an die letzte bekannte Anschrift des Vermissten mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" zurückkommen und man bei den Ermittlungen nicht weiter behilflich sein könne.

    Also hieß es im Prinzip: Wir haben ihn - nee, doch nicht.

    In den Folgejahren nahm die Antragstellerin immer wieder Kontakt mit verschiedenen - auch französischen - Behörden auf, jedoch ohne Erfolg. Im Jahr 2002 erhielt die Antragstellerin von der deutschen Botschaft in Paris die Auskunft, dass der Verbleib des Vermissten nicht ermittelt werden kann.

    Nun ist es so, dass es hier natürlich um eine Erbfolge geht. Im Jahr 1999 verstarb ein weiterer Bruder der Antragstellerin und des Vermissten. Ein Erbschein weist die Antragstellerin und den Vermissten als Erben aus.

    Der Beschluss ist nun mal in der Welt und rechtskräftig. Nun gibt es doch aber Zweifel an dem Todeszeitpunkt, s. oben. Oder wie seht ihr das?
    Reicht das, um den Öffentlichen Glauben der Todeserklärung anzukratzen? Ein richtiger Beweis dafür, dass der Verschollene im Jahr 2000 noch gelebt hat, liegt ja nicht vor.
    Würdet ihr das zuständige Nachlassgericht davon in Kenntnis setzen?

    Vielen Dank schon mal!

  • Ein Erbschein weist die Antragstellerin und den Vermissten als Erben aus.

    Wenn das Nachlassgericht einen Erbschein erteilt hat, muss es davon überzeigt gewesen sein, dass der Vermisste nicht nur den Erbfall 1999 erlebt hat, sondern sogar die Erbschaft angenommen hat.

    Wurde dieser Erbschein von der selben Antragstellerin beantragt, die ihn auf 1981 für tot erklären lassen will?!

  • Deinen rechtskräftigen Todeserklärungsbeschlusses darfst du nur auf Antrag des Verschollenen oder des Staatsanwalts aufheben. Einen abweichenden Todeszeitpunkt darfst du hingegen feststellen, wenn ein Berechtigter dies beantragt. Dafür fordert die Rspr. aber eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit (BGH Urt. v. 21.1.1959 – IV ZR 218/58, BeckRS 1959, 31379380). Ich würde dem zuständigen Nachlassgericht die neuen Informationen zwar mitteilen, meinen Beschluss aber aufrechterhalten, weil vom Beweis des Gegenteils keine Rede sein kann.

  • Was bedeutet denn "identifiziert"? Als Person vor sich gehabt oder nur in den Akten (von wann auch immer) gefunden? Ist damit tatsächlich der Todeszeitpunkt "erschüttert"?
    (Ich versuche nur, das alles zu verstehen.)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Was bedeutet denn "identifiziert"? Als Person vor sich gehabt oder nur in den Akten (von wann auch immer) gefunden? Ist damit tatsächlich der Todeszeitpunkt "erschüttert"?
    (Ich versuche nur, das alles zu verstehen.)

    Das scheint eine Übersetzung aus dem Französischen zu sein. Das klingt jedenfalls nach einer sehr französischen Formulierung. "Auf Deutsch" würde man das wohl so nicht ausdrücken.
    Wenn mich die Restbestände meines Schulfranzösisch nicht täuschen, wird das französische "identifier qn" auch übersetzt mit "jemandes Identität feststellen". Und damit wären wir ja schon sehr nahe an einer formellen Bestätigung, dass der Verschollene noch gelebt hat.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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