Auskunft Kontoverbindungen

  • Hallo liebe Kollegen,

    ich habe hier eine Familiensache, wo ein beantragt ist einen europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung zu erlassen. Es geht um eine Unterhaltsforderung.

    Der Richter hat nun an ein spanisches Gericht die Anfrage gestellt. Das Gericht soll Auskunft darüber erteilen, ob der Schuldner in Spanien über Konten verfügt.

    Muss ich hierzu noch ein Formblatt verwenden oder reicht es, wenn ich das Anschreiben übersetzt übersende?

    Der Schuldner/Antragsgegner hat zeitweise in Spanien gelebt. Derzeit lebt er aber wieder in Deutschland.

  • Nach Art. 14 Abs. 2 der VO zur vorläufigen Kontopfändung kann der Antrag auf Einholung der Information über das Konto gleich mit dem Antrag auf vorläufige Pfändung gestellt werden. Aber auf der Seite der EU - hier - ist unter "Wie ist der Antrag zu stellen" ein Formular für nur die Informationseinholung vorgesehen. Ansonsten in dem "normalen" Antragsformular unter Punkt 7.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



    3 Mal editiert, zuletzt von Annett (27. September 2021 um 09:58) aus folgendem Grund: vergessen zu verlinken

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