Ich hoffe, jmd hatte schon mal so etwas.
TH beantragt 850 e (Arbeitseinkommen und Leistungen nach § 16 f II SGB II - = Leistungen der Freien Förderung) .
Schuldner beantragt, dass diese Leistungen pfändungsfrei sein sollen. Der 850 e - Antrag geht klar schon mal nicht, deim Schuldnerantrag hab ich leider nichts gefunden, tendiere nach den SGB Inhalten eher zur Unpfändbarkeit. Das JobCenter als Drittschuldner hat nun wohl von der Inso erfahren und sagt, die Leistung wäre pfändbar und zahlt bereits nun an den TH. Vorher jwurde an den Schuldner gezahlt.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!