Teilschuldner nach Tod eines Gesamtschuldners

  • Hallo ihr Lieben,
    das Schöne in der ZV ist, dass man immer mal was Neues hat.
    Jetzt habe ich folgendes Problem. Es gibt zwei Vollstreckungsbescheide gegen die Ehegatten Adam und Eva als Gesamtschuldner. Nun stirbt Adam und es wurde eine Rechtsnachfolgeklausel gegen Eva und seinen Sohn Kain ausdrücklich zu 1/2 erteilt.
    Damit ist doch der Sohn nur Schuldner (Teilschuldner) hinsichtlich der Hälfte der Beträge, die im Vollstreckungsbescheid stehen und nur die Hälfte kann gegen ihn vollstreckt werden.
    Was ist aber mit den Vollstreckungskosten gegen Eva?
    Ist Adam jetzt zu 1/4 Gesamtschuldner für diese Vollstreckungskosten, und gibt es einen Unterschied bei den Vollstreckungskosten vor und nach der Rechtsnachfolge?
    :nixweiss::bahnhof:

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • O.k., und Adam war ja Gesamtschuldner mit Eva. Da Kain jetzt zu 1/2 Rechtsnachfolger ist, bleibt er für die Vollstreckungskosten von Eva Gesamtschuldner? Ich kann mir nicht vorstellen, die Vollstreckungskosten irgendwie zu teilen.

    That Guy: "We are more like Germany, ambitious and misunderstood!"
    Amy: "Look, everyone wants to be like Germany."

  • Kain und Eva sind immer noch Gesamtschuldner (oder genauer: Eva und die Erbengemeinschaft bestehend aus ihr und Kain sind Gesamtschuldner). Die Kosten sind genausowenig aufzuteilen wie vorher, als gegen Adam vollstreckt wurde. Wie Kain und Eva das im Innenverhältnis ausgleichen (unter Berücksichtigung der Erbquoten wohl 1/4 Kain und 3/4 Eva) muss weder den Gläubiger noch das Gericht interessieren.

    quidquid agis prudenter agas et respice finem. (Was immer Du tust, tue klug und bedenke das Ende.) :akten

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