Verpflichtung eines Rachtsanwaltes erforderlich

  • Hallo,

    in einem Betreuungsverfahren ist der Bruder , der Rechtsanwalt ist, zum Betreuer bestellt worden. Ist eine Verpflichtung erforderlich ?

  • Die Ausnahmen vom Verpflichtungserfordernis sind in § 289 Abs. 1 S. 2 FamFG abschließend aufgezählt. Wenn die Berufsmäßigkeit der Amtsführung nicht festgestellt wurde und der Anwalt in seiner Eigenschaft als ehrenamtlicher Betreuer nicht die erforderliche Anzahl von Betreuungen führt, bleibt es bei der notwendigen Verpflichtung, auch wenn diese im Gegensatz zu der bei § 1789 BGB bestehenden Rechtslage keine Wirksamkeitsvoraussetzung für das Amtieren des Betreuers darstellt.

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