Pflegschaft § 1913 BGB Grundstücksverkauf Amtswiderspruch

  • Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt:
    8 historische Eigentümer im Grundbuch
    Erben unbekannt / keine Erbscheine vorhanden
    Betreffend einem Miteigentumsanteil wurde Person X ohne Antrag „aufgrund Testament“ eingetragen
    Person X ist tatsächlich jedoch kein Erbe eines historischen Eigentümers (gleiche Namensbestandteile)
    Folglich Eintragung Widerspruch gem. § 53 GBO zugunsten der unbekannten Erben des historischen Eigentümers in Abteilung 2

    Nun besteht die Absicht, das Grundstück wieder verkehrsfähig zu machen.

    1. Möglichkeit: Verkauf / Teilungsversteigerung gesamtes Grundstück
    Anordnung Pflegschaft nach § 1913 BGB für unbekannte Beteiligte (hier die unbekannten Miteigentümer mit Wirkungskreis Vermögensverwaltung), dann Verkauf bzw. Teilungsversteigerung

    Was wäre hier bei dem mit dem Amtswiderspruch belasteten Miteigentumsanteil zu beachten? Diesbezüglich für die im Amtswiderspruch genannten unbekannten Erben des ursprünglichen Miteigentümers auch Pflegschaft? Dann Hinterlegung des Erlöses für die unbekannten Erben des historischen Miteigentümers?

    2. Möglichkeit: Verkauf Miteigentumsanteil der Person X
    Bleibt der Amtswiderspruch hier bestehen oder kann der Veräußerungserlös für die unbekannten Erben beim Amtsgericht hinterlegt werden (Pflegschaft möglich/notwendig?)? Falls der Amtswiderspruch bestehen bleibt wäre doch rein theoretisch auch eine Schenkung möglich?
    Auch wenn die Frage zu den "Aufgebotssachen" zählt:
    Besteht hier für den neuen Eigentümer die Möglichkeit, bei Nachweis des Eigenbesitzes nach 30 Jahren die anderen Miteigentümer und ggfls. die im Amtswiderspruch genannten unbekannten Erben im Aufgebotsverfahren von ihren Rechten auszuschließen?


    Vielen Dank für Eure Einschätzung! Gibt es weitere Anregungen?

  • Rechtsberatung erteilt das Gericht nicht. Die Leute müssen selbst wissen, was sie wollen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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