Antragsrecht auf Abänderung Kfb?

  • Hallo,

    In der I. Instanz hat der Kläger invollem Umfang obsiegt, allerdings wurde die eingeklagte Geschäftsgebühr abgewiesen. Beklagte trägt Kosten, es ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss über die volle 1,3 Verfahrensgebühr (da die Geschäftsgebühr nicht tituliert wurde) ergangen.
    Es folgt die Berufung von beiden Seiten. Die der Beklagten wird zurückgewiesen, die des Klägers stattgegeben und das erstinstanzliche Urteil dahingehend abgeändert, dass auch die Geschäftsgebühr tituliert wurde. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.
    Jetzt reicht der KV neben den Kosten der II. Instanz auch einen berichtigten Kostenfestsetzungsantrag für die I.Instanz ein, in dem er die Verfahrensgebühr um die hälftige Geschäftsgebühr reduziert, und bittet um Korrektur des erstinstanzlichen Kostenfestsetzungsbeschlusses. Aber ist er dazu berechtigt? Er ist nicht beschwert und der Kostenfestsetzungsbeschluss ist bereits rechtskräftig. Im OLG Urteil wurde nur über die Kosten des Berufungsverfahrens entschieden.
    Darf ich den Kfb I. Instanz überhaupt abändern?

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