Frage an die Schwarmintelligenz, SuFu hat für mich nichts passendes ergeben:
Verfahren aus 2019, im Juli 2019 erging die Vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses für die Nebenklägerin gegen den Angeklagten. Zum 01.09 hab ich das Referat übernommen.
Jetzt meldet sich die damalige Nebenklagevertreterin und beantragt die 'Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich der Nebenklägerbezeichnung dass diese nun richtig auf die Nebenklägervertreterin lautet. Dazu legt Sie vor: Vollstreckbare Ausfertigung des KFB und die Abtretungserklärung der Nebenklägerin an die NK-Vertreterin. Beglaubigung der Abtretung gibt es keine.
Jetzt die Frage: Vorliegend ist es doch gerade kein Fall einer reinen Berichtigung des KFB. Vielmehr ist doch die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (iSd § 727 ZPO) notwendig richtig? Und wenn ja bedarf ich dafür einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung. Ergo müsste ich die NK-Vertreterin/RAin darauf hinweisen und um Vorlage einer solchen bitten.
Habe ich noch etwas anderes übersehen?
Viele Grüße ausm Süden