Rechtsnachfolgeklausel KFB Nebenklägerin

  • Frage an die Schwarmintelligenz, SuFu hat für mich nichts passendes ergeben:

    Verfahren aus 2019, im Juli 2019 erging die Vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses für die Nebenklägerin gegen den Angeklagten. Zum 01.09 hab ich das Referat übernommen.

    Jetzt meldet sich die damalige Nebenklagevertreterin und beantragt die 'Berichtigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses bezüglich der Nebenklägerbezeichnung dass diese nun richtig auf die Nebenklägervertreterin lautet. Dazu legt Sie vor: Vollstreckbare Ausfertigung des KFB und die Abtretungserklärung der Nebenklägerin an die NK-Vertreterin. Beglaubigung der Abtretung gibt es keine.

    Jetzt die Frage: Vorliegend ist es doch gerade kein Fall einer reinen Berichtigung des KFB. Vielmehr ist doch die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel (iSd § 727 ZPO) notwendig richtig? Und wenn ja bedarf ich dafür einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung. Ergo müsste ich die NK-Vertreterin/RAin darauf hinweisen und um Vorlage einer solchen bitten.

    Habe ich noch etwas anderes übersehen?

    Viele Grüße ausm Süden

  • Eventuell kommt auch eine Klage nach § 731 ZPO in Betracht.

    Ich hoffe das mir das erspart bleibt, ich werde die RAin auf jedenfall bitten klar zustellen ob sie die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wünscht.

    :confused: Für die Klage wäre doch der Richter zuständig.

    Ich würde jetzt auch gleich auf § 731 ZPO hinweisen. Vielleicht erspart dir das ja die Entscheidung über einen sinnlosen Antrag nach § 727 ZPO.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Warum sollte ein Antrag nach § 727 ZPO sinnlos sein?

    Vielleicht geht die Nebenklägerin lieber zum Notar um ihre Unterschrift auf der Abtretung beglaubigen zu lassen, als dass sie sich der Honorarforderung ihrer Anwältin im Verfahren nach § 11 RVG oder Klageverfahren ausgesetzt sieht.

    Genau deshalb wollte ich auch bei der RAin anfragen und um Klarstellung bitten was sie genau will

    Eventuell kommt auch eine Klage nach § 731 ZPO in Betracht.

    Ich hoffe das mir das erspart bleibt, ich werde die RAin auf jedenfall bitten klar zustellen ob sie die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wünscht.

    :confused: Für die Klage wäre doch der Richter zuständig.

    Ich würde jetzt auch gleich auf § 731 ZPO hinweisen. Vielleicht erspart dir das ja die Entscheidung über einen sinnlosen Antrag nach § 727 ZPO.

    Stimmt. Bevor ich aber die Akte mit einem "Bin nicht zuständig" an die zuständige Richterin schicke, dachte ich mir frage ich erstmal bei der Rechtsanwältin nach. Kommt als Berufseinsteiger wahrscheinlich auch besser.

    Ich sag danke für eure Hilfe :)

  • Ich hatte es bis jetzt nicht ausdrücklich geschrieben. Ich würde jetzt auch erstmal an die RAin rausschreiben. Dabei würde ich auf die Voraussetzungen für § 727 ZPO und § 731 ZPO als Alternative hinweisen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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