Wir haben 4 Verfahren, die durch einen Gesamtvergleich erledigt wurden. Die einzelnen Streitwerte der Prozesse lauten:
237.536,87 € - in diesem Prozess wurde der Gesamtvergleich geschlossen –
86.101,45 €
104.000,00 €
1.468.079,13 €
Mir geht es um die Anrechnung der 0,8 VG. Kann meine nachstehende Berechnung richtig sein? Ich bin da unsicher, da ich einen solchen Fall noch nicht hatte.
1,3 VG aus 237.536,87 € = 2.928,90 €
0,8 VG aus 1.658.180,68 € +5.450,40 €
gesamt 8.379,30 €
aber nicht mehr als 1,3 aus 1.895.717,55 € = 9.636,90 €
wird also nicht überschritten
1,3 VG aus 86.101,45 € = 1.843,40 €
abzgl. 0,8 VG aus 86.101,45 € -1.134,40 €
verbleiben 709,00 €
1,3 VG aus 104.000,00 € = 1.953,90 €
abzgl. 0,8 VG 104.000,00 € -1.202,40 € =751,49 €
Kappung gem. 3101 (8.379,30+709+751,49 =
9.839,79 – 9.636,90 = 202,89) = verbleiben 548,50 €
1,3 VG aus 1.468.079,13 € = 8.076,90 €
abzgl. 0,8 aus 1.468.079,13 € - 4.970,40 €
verbleiben 3.106,50 €
Kappung gem. Anm. 1 zu 3101 - 3.106,50 €
verbleiben 0,00 €
Besten Dank im Voraus.