Beim Schuldner wurde eine Zwangsversteigerung beantragt, diese aber durch Zahlung abgewendet.
In der Gerichtskostenrechnung für das beendete ZV-Verfahren wurde nun der Einheitswert der Immobilie als Berechnungsgrundlage angesetzt und nicht der Streitwert, welcher nur etwa 25% des Einheitswertes (und knapp 2% des Marktwertes) beträgt. Da ich normalerweise nur im Thema Insolvenz unterwegs bin, kam mir das seltsam vor.
Wird das einheitlich so gehandhabt und gibt es evtl. diesbezügliche Entscheidungen?