Hallo! Ich habe hier folgenden Titel:
Der Beklagte wird verurteilt Unterhalt in Höhe von 100 % der jeweiligen Regelbeträge gem. der Altersstufen nach § 1 RegelbetragsVO, vermindert um die nach §§ 1612b, 1612 c BGB anzurechnenden Leistungen monatlichen Unterhalt zu zahlen.
1. Könnte mir nochmal jemand grob erklären, wie ich diese Alttitel umrechne?!
2. Müsste nicht bestimmt sein, ob das Kindergeld voll bzw. zur Hälfte anzurechnen ist? Ist der Titel so überhaupt vollstreckbar?
Danke im Voraus!