Huhu,
ich habe einen Freigabeantrag eines Sch. vorliegen.
Dieser hat vom Arbeitgeber einen Vorschuss von 500,00 € erhalten.
Der Sch. trägt vor, es handele sich dabei um eine Vorschusszahlung für eine vom Sch. begleitete Ferienbetreuung zum Kauf von Lebensmitteln/Zahlung Eintritte etc.
Er schreibt das Geld stünde nicht ihm, sondern Den Bewohnern des Wohnheimes zu.
Eingereicht hat er nun einen Stundennachweis mit dem Hinweis, dass er im nächsten Monat keine Dienste hat.
Und eine eigene Auflistung über Essensausgaben ohne Belege, die es selbst geführt hat. Der Tabellenvordruck stammt wohl vom Arbeitgeber.
Angefordert hatte ich eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art der Leistung.
Ferner schriebt er die Auflistung sei nicht weiter zu geben.
Meine Frage: Anhörung des Gläubigers ? Kann ich die eingereichte Auflistung an diesen übersenden?
An sich reicht mir diese nicht aus, da keinerlei Bestätigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.
Daneben frage ich mich nach einer rechtlichen Grundlage für eine etwaige Freigabe.... § 765a ZPO?
Liebe Grüße