Freigabe Antrag Vorschusszahlung Ferienbetreuung

  • Huhu,

    ich habe einen Freigabeantrag eines Sch. vorliegen.

    Dieser hat vom Arbeitgeber einen Vorschuss von 500,00 € erhalten.

    Der Sch. trägt vor, es handele sich dabei um eine Vorschusszahlung für eine vom Sch. begleitete Ferienbetreuung zum Kauf von Lebensmitteln/Zahlung Eintritte etc.
    Er schreibt das Geld stünde nicht ihm, sondern Den Bewohnern des Wohnheimes zu.

    Eingereicht hat er nun einen Stundennachweis mit dem Hinweis, dass er im nächsten Monat keine Dienste hat.
    Und eine eigene Auflistung über Essensausgaben ohne Belege, die es selbst geführt hat. Der Tabellenvordruck stammt wohl vom Arbeitgeber.

    Angefordert hatte ich eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art der Leistung.

    Ferner schriebt er die Auflistung sei nicht weiter zu geben.

    Meine Frage: Anhörung des Gläubigers ? Kann ich die eingereichte Auflistung an diesen übersenden?

    An sich reicht mir diese nicht aus, da keinerlei Bestätigung durch den Arbeitgeber erfolgt ist.

    Daneben frage ich mich nach einer rechtlichen Grundlage für eine etwaige Freigabe.... § 765a ZPO?

    Liebe Grüße

  • Für die den Schuldner zustehenden Teile der Zahlung:

    Der Schuldner hat eine zusätzliche Aufgabe bekommen, für die er im Vorschussweg Reisekosten, Verpflegungsgeld und Auslagen bekommt, dies wäre wohl eine Erhöhung des Freibetrages aufgrund 850 f Absatz 1 Buchstabe b- besondere Bedürfnisse aus beruflichen Gründen.

    Diese Freigabe kann nur dann erfolgen, wenn die Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt wird, aus dem das beabsichtigte berufliche Geschäft genau (Dauer, Verpflegungsgestellung, Unterkunft, Fahrzeuggestellung, beabsichtigte Besuche von Einrichtungen und deren Kosten) hervorgeht.

    Freigabe nur in dem Umfang, der notwendig ist- ich orientiere mich da an unseren Reisekosten und Trennungsgeldern.


    Für die Bewohnern zustehenden Teile:
    Sofern es tatsächlich Teile gibt, die ihm nicht zustehen- auf Drittwiderspruchsklage verweisen. Rechtlich sauber wird so etwas schwierig anders freizugeben, denke ich. Ist sehr sehr blöd gelaufen.


    Die eingereichten "Belege" reichen definitiv nicht, ohne Erklärung des Arbeitgebers geht hier gar nichts- und der Schuldner muss schon zustimmen, dass eine Anhörung erfolgen darf, sofern er eine Freigabe bekommen möchte. Gegen den ausdrücklichen Willen versende ich nicht (Teufelsküche DSGVO, insbesondere falls z.B. Daten von Teilnehmern draufstehen), aber dann kann ich halt auch nicht freigeben. (wird in diesem Fall nicht wichtig werden, da hier neu begründet werden muss bzw. evtl. Drittwiderspruchsklage statt Freibetragserhöhung zur Zielerreichung notwendig ist)

    Gruß
    Insu

  • Laut dieser eigenen Auflistung ist der Vorschuss auch nicht ganz verbraucht...

    Ich denke diese Anlage schicke ich vorerst auch nicht an den Gl. raus und weise den Sch. einmal darauf hin, dass die Anlage nicht ausreicht zur Glaubhaftmachung und zum anderen, dass sie nur zur Glaubhaftmachung verwertet werden kann, wenn sie dem Gegner übersandt werden kann, da diesem am Verfahren vollsätndig zu beteiligen ist.


    Es liegt eine Unterhaltsvollstreckung vor. Der Sch. hat auch seinen Sockelbetrag bereits erfolglos hoch gefochten. Und fragt jetzt auch wieder an, warum er nicht den gesetzlichen Sockelbetrag hat und kündigt einen Antrag an... :(

    Abschriftlich wird alles an die Staatsanwaltschaft geschickt.

  • Es liegt eine Unterhaltsvollstreckung vor. Der Sch. hat auch seinen Sockelbetrag bereits erfolglos hoch gefochten. Und fragt jetzt auch wieder an, warum er nicht den gesetzlichen Sockelbetrag hat und kündigt einen Antrag an... :(

    Abschriftlich wird alles an die Staatsanwaltschaft geschickt.

    von diesen Nebenkriegsschauplätzen darf man sich nicht beeindrucken lassen.
    Einfach nur über den vorliegenden Antrag entscheiden - und der ist nicht begründet

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