Schreiben falsch abgelegt

  • Hallo, ich brauche mal Hilfe

    Es ist folgendes passiert:

    vereinfachtes Unterhaltsverfahren- Anhörung erfolgt, Akte wird wieder vorgelegt- keine Äußerung in der Akte, Beschluss ergeht wie beantragt, wird zugestellt, es wird kein Rechtsmittel eingelegt.

    Aber: Akte wird mir nun vorgelegt. Mit Einwendungen, die VOR Beschlussfassung eingereicht wurden, denen ich auch gefolgt wäre- warum die jetzt erst in die Akte gelangten und mir dies jetzt erst vorgelegt wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar. Die Rechtsmittelfrist des Beschlusses ist abgelaufen, die vollstreckbare Ausfertigung noch nicht raus.


    Ich habe jetzt einen falschen Beschluss, in dem "Einwendungen wurden nicht erhoben" steht, Einwendungen die fristgerecht eingingen und denen zu folgen gewesen wäre- leider aber kein Rechtsmittel oder eine Äußerung des Unterhaltsschuldners seit Beschluss.

    Was nun? Ich würde den fehlerhaft ergangenen Beschluss aufheben? Was würdet Ihr tun? Wie würdet Ihr es tun?

    Danke im Voraus

  • Meines Erachtens kannst du den Beschluss ohne Rechtsmittel nicht einfach aufheben.
    Wen hast du auf Antragstellerseite? Jemand, mit dem man reden kann? Letztlich hilft es ja niemandem, wenn ein zweifelhafter, potentiell anfechtbarer Beschluss in der Welt ist. Auf lange Sicht hat davon auch der Antragsteller nichts....

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • dito.

    Von einer Aufhebung von Amts wegen würde ich auch absehen, es sei denn, es wären alle einverstanden. Im Regelfall ist der Antragsteller ja Jugendamt oder UVG-Beitreibungsstelle, denen hilft es auch nichts, wenn es vorzeitig ins streitige Verfahren geht und dort entsprechende Gebühren evtl. auch ausgelöst werden.

    Wenn die Einwendungen der Antragsgegnerseite noch/wieder im vereinfachten Verfahren behandelt werden können und sie erheblich sind, kann ein streitiges Verfahren mit allem drum und dran vermieden werden.

  • Meines Erachtens kannst du den Beschluss ohne Rechtsmittel nicht einfach aufheben.
    Wen hast du auf Antragstellerseite? Jemand, mit dem man reden kann? Letztlich hilft es ja niemandem, wenn ein zweifelhafter, potentiell anfechtbarer Beschluss in der Welt ist. Auf lange Sicht hat davon auch der Antragsteller nichts....

    Der Beschluss ist nicht (mehr) anfechtbar, da rechtskräftig geworden.

    Eine Aufhebung des Beschlusses durch das Familiengericht, insbesondere von Amts wegen, scheidet damit aus.

    Ich würde dem Antragsgegner mitteilen, weshalb sein Schreiben nicht berücksichtigt werden konnte und die Akte weglegen.

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