muss Betreuter vor schulden geschützt werden?

  • Ein Betreuter lebt seit Jahren in einer gemieteten, zu großen Wohnung , die er u.a. aus seinem Vermögen finanziert hat.Nun ist kein Vermögen mehr da,die Miete verschlingt den Großteil seiner Rente.Er hat Pfleggrad 2 und seine Versorgung ist zur Zeit gesichert.Einem Umzug in eine günstigerere Wohnung stimmt er nicht zu , auch geht der Betreuer davon aus , daß in absehbarer Zeit die Versorgung dort nicht mehr ausreichend wäre.Geld für den Umzug steht nicht zur Verfügung, das Sozialamt würde nicht zahlen, da Renten zu hoch.
    Der Betreuer möchte die Wohnung gegen den Willen des Betreuten kündigen und ihn im Heim anmelden.Dort wäre die Finanzierung gesichert.
    Der Betreute hat keinen Dispo, sodaß Lastschriften zum Teil zurück gegen und später mit Mahngebühr gezahlt werden müssen.Für den Lebensunterhalt steht zu wenig Geld zur Verfügung.
    Kann die Genehmigung einer Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen?

  • Ein Betreuter lebt seit Jahren in einer gemieteten, zu großen Wohnung , die er u.a. aus seinem Vermögen finanziert hat.Nun ist kein Vermögen mehr da,die Miete verschlingt den Großteil seiner Rente.Er hat Pfleggrad 2 und seine Versorgung ist zur Zeit gesichert.Einem Umzug in eine günstigerere Wohnung stimmt er nicht zu , auch geht der Betreuer davon aus , daß in absehbarer Zeit die Versorgung dort nicht mehr ausreichend wäre.Geld für den Umzug steht nicht zur Verfügung, das Sozialamt würde nicht zahlen, da Renten zu hoch.
    Der Betreuer möchte die Wohnung gegen den Willen des Betreuten kündigen und ihn im Heim anmelden.Dort wäre die Finanzierung gesichert.
    Der Betreute hat keinen Dispo, sodaß Lastschriften zum Teil zurück gegen und später mit Mahngebühr gezahlt werden müssen.Für den Lebensunterhalt steht zu wenig Geld zur Verfügung.
    Kann die Genehmigung einer Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen?

    Ich finde die gesamte Frage an sich schon gruselig........

  • Der Betreute gefährdet sein Vermögen. M.E. müsste geprüft werden, ob er die die Gefahr aufgrund seiner Krankheit nicht erkennen kann. Dazu ist im SV noch nichts dargestellt.

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Der Betreute gefährdet sein Vermögen. M.E. müsste geprüft werden, ob er die die Gefahr aufgrund seiner Krankheit nicht erkennen kann. Dazu ist im SV noch nichts dargestellt.

    Und warum gefärdet er sein Vermögen ? Nur weil seine Wohnung "Dem Betreuer" zu groß ( Teuer ) erscheint ins Heim stecken ? Oder gar ein Gutachten in Auftrag geben ?
    Das geht doch nun wirklich ein wenig zu weit.
    So lange die Miete bezahlt ist und der Strom läuft, der Betroffene genug zu Essen hat, muss das Gericht da meiner Auffassung nach nicht einschreiten. Wenn Du jetzt 50 K auf der Bank hast, Deine Einnahmen sind gering und Du hast nen nicht gedeckten Fehlbetrag.... Dann möchte doch niemand aus der Wohnung gezogen werden und ins Heim gesteckt werden...( Weil man sein Vermögen gefärdet ) Warum kommt man denn überhaupt auf solche Ideen ?
    In solchen Momenten muss der Betreuer einfach mal zeigen was er kann. Nach Rücksprache mit B kann er die Rente in Höhe der monatlichen Miete direkt an den Vermieter abzweigen.
    Dann ist das Problem gelöst. Strom per Dauerauftrag zu Ultimo und dann ist alles gut. Wenn B mit dem Rest klar kommt und Essen hat, dann ist doch alles gut.
    Manchmal ist es wirklich gruselig, wie versucht wird sich das ( Arbeitsleben ) leicht zu machen.

  • Ein Betreuter lebt seit Jahren in einer gemieteten, zu großen Wohnung , die er u.a. aus seinem Vermögen finanziert hat.Nun ist kein Vermögen mehr da,die Miete verschlingt den Großteil seiner Rente.Er hat Pfleggrad 2 und seine Versorgung ist zur Zeit gesichert.Einem Umzug in eine günstigerere Wohnung stimmt er nicht zu , auch geht der Betreuer davon aus , daß in absehbarer Zeit die Versorgung dort nicht mehr ausreichend wäre.Geld für den Umzug steht nicht zur Verfügung, das Sozialamt würde nicht zahlen, da Renten zu hoch.
    Der Betreuer möchte die Wohnung gegen den Willen des Betreuten kündigen und ihn im Heim anmelden.Dort wäre die Finanzierung gesichert.
    Der Betreute hat keinen Dispo, sodaß Lastschriften zum Teil zurück gegen und später mit Mahngebühr gezahlt werden müssen.Für den Lebensunterhalt steht zu wenig Geld zur Verfügung.
    Kann die Genehmigung einer Wohnungskündigung aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen?


    Ich finde die Frage unter den Umständen durchaus gerechtfertigt.. Wenn schon Rückbuchungen erfolgen..


    Zur Klarstellung: wäre die Versorgung aus rein geldtechnischen Gründen nicht mehr möglich oder gibt es auch so starke gesundheitliche Einschränkungen, dass ein Heimaufenthalt unumgehbar wäre?

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