Zuviel gezahlte PKH-Vergütung zurückfordern

  • Da ich noch nicht lange in der Kostenfestsetzung arbeite, habe ich folgende Praxisfrage:

    Ein beigeordneter Rechtsanwalt hat PKH-Vergütung ausgezahlt bekommen.

    BezRev legt Erinnerung ein wegen geringerer Umsatzsteuer. Der Erinnerung wird abgeholfen.

    Der beigeordnete RA müsste jetzt die Differenz an die Staatskasse zurückzahlen.

    Jetzt meine Frage:

    Schreibe ich einen netten Brief und gebe die Bankverbindung der Justizkasse an?

    Oder gebe ich den Betrag irgendwie an die Justizkasse weiter, so dass diese den Betrag zurückfordern? Wie mache ich das in ForumStar?

  • Frage lieber in Deiner Verwaltung nach. Bei uns bedurfte es einer Annahmeanordnung für die Rückzahlung.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • ... Jetzt meine Frage:

    Schreibe ich einen netten Brief und gebe die Bankverbindung der Justizkasse an? ...

    Ja. :)

    Würde bei uns so nicht funktionieren, da die Kasse nicht weiß, was sie mit dem Betrag anfangen soll. Daher wie FED.

    Bei uns funktioniert das so. Die Kasse gibt eine entsprechende Zahlungsanzeige zur Akte. Voraussetzung ist natürlich, dass das Aktenzeichen bei der Rücküberweisung angegeben wird. Darauf wird der Zahlungspflichtige ausdrücklich aufmerksam gemacht, verbunden mit dem Hinweis, dass die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann. Einer Annahmeanordnung bedarf es bei uns nicht.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Wie so oft: Andere Länder, andere Sitten.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Für Bayern kann ich auch nur empfehlen, das mit der Verwaltung abzuklären.

    Ich habe den RA jeweils auch nett angeschrieben und um Überwisung zu viel erstatter Beträge unter Angabe des Gerichts und des Verfahrensaktenzeichens gebeten. In aller Regel kam dann das Geld. Dann kam von der Landesjustizkasse ein Schreiben, in dem sinngemäß drinstand, dass der Betrag nicht zugeordnet werden kann. Dann war eine Annahmeanordnung unter Angabe des Buchungskennzeichens an die LJK hinauszugeben und fertig war die Laube.

    Problematisch die Fälle, in denen die Anwälte nicht so nett waren. Dann musste unser IHV-Sachbearbeiter eine Rechnung schreiben, welche dann automatisiert auch von der LJK vollstreckt wird, z. B. mit Verrechnung von Erstattungen in anderen Verfahren, Aufrechnung mit Steuererstattung oder herkömmliche Vollstreckung (GV, Kontenpfändung etc.).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!