Hallo zusammen,
habe einen Antrag der Autobahngesellschaft vorliegen, BRD ist berechtigt, eine Autobahn über die betroffenen Grundstücke zu bauen/betreiben.
Sind keine großen Grundstücke, Grundsteuer fällt nach Auskunft der Gemeinde daher nicht an bzw. wird nicht erhoben wegen Kleinbetrag.
Eigentümer, z.T. große Gemeinschaften, oder Erben sind nicht mehr zu ermitteln, zumindest nicht eindeutig. Die letzten Eintragungen sind schon mehr als 40 Jahre her.
Muss ich irgendwas beachten bzw. noch ermitteln?
Und was würde ich mit weiteren Flurstücken machen, die noch in den Blättern gebucht sind? Mit dem Ziel der Aneignung durch den Fiskus auch aufbieten oder ignorieren (denn da habe ich ja keinerlei Infos zum Besitz)?