Güterstand bei Heirat in Russland

  • Hallo, die Erblasserin hatte ihren letzten Wohnsitz in Deutschland. Geheiratet hat sie 1985 ist Russland. Ich habe jetzt bereits herausgefunden, dass ich deutsches Erbrecht anwenden muss. Ich bin jetzt aber nicht sicher, wie ich mit dem Güterstand umgehen muss. Gilt der deutsche gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft?

    Freue mich auf Eure Antworten!

  • Gilt der deutsche gesetzliche Güterstand, also die Zugewinngemeinschaft?

    Ich denke, um die Frage beantworten zu können, bräuchte man mehr Informationen (was sich aus dem Link von Tom ergibt):
    Welche Staatsangehörigkeit hatten die Erblasserin und ihr Ehemann zz. der Eheschließung?
    Sind es evtl. Spätaussiedler?
    Wann erfolgte die Übersiedlung in die Bundesrepublik? (war es zu dem ZP noch "Russland" oder evtl. ein Nachfolgestaat?)

  • (war es zu dem ZP noch "Russland" oder evtl. ein Nachfolgestaat?)

    ich würde vorschlagen, lieber von der Sowjetunion zu sprechen als von "Russland", es sei denn es gab hier eine Rechtsspaltung, bei der jeder Teilsaat eigenes Recht hatte...

  • Die Eheleute haben am 12.7.1985 in Perm (heutiges Russland) geheiratet. Die Eheleute sind Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz. Das sind die Daten aus den Unterlagen, die ich vorab übersandt bekommen habe..

  • Die Eheleute sind Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz. Das sind die Daten aus den Unterlagen, die ich vorab übersandt bekommen habe..

    Na dann wird das zur einfachen Nummer.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz_%C…%C3%BCchtlingen

    Vertriebenenausweise der Ehegatten vorlegen lassen (falls noch nicht geschehen ) und gut is......
    Das VFGüterstandG ist für den vorl. Fall noch anwendbar, weil es erst am 29.01.2019 außer Kraft getreten ist.

  • Das VFGüterstandG ist für den vorl. Fall noch anwendbar, weil es erst am 29.01.2019 außer Kraft getreten ist.

    ... gilt nach der Übergangsvorschrift aber auch weiterhin für vor dem 29.01.2019 geschlossene "Alt-Ehen", Art. 229 § 47 EGBGB. Nur der Vollständigkeit halber ;).

  • Guten Morgen

    Ich habe nun einen ähnlichen Fall auf dem Schreibtisch liegen:

    Beide Ehegatten haben die deutsche Staatsangehörigkeit,

    Letzter gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,

    Ehe in Russland geschlossen,

    Allerdings: der verstorbene Mann ist Spätaussiedler nach § 4 Bundesvertriebenengesetz, die Frau nach § 6.

    Gilt nun der deutsche Güterstand der Zugewinngemeinschaft?

  • Helfen diese Threads?

    Prinz
    24. März 2023 um 11:35

    oder

    Ausländischer Güterstand - Rechtswahl nach Art. 15 EGBGB nicht mehr möglich - Fach-Forum von, für und über Rechtspfleger
    Nur als Hinweis: Art. 15 EGBGB ist mit Wirkung vom 29.01.2019 aufgehoben. Eine Rechtswahl für in Deutschland befindlichen Grundbesitz nach Art. 15 Absatz 2…
    www.rechtspflegerforum.de

    Das Gesetz über den ehelichen Güterstand von Vertriebenen und Flüchtlingen vom 4. August 1969 (BGBl. I S. 1067), das durch Artikel 23 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wurde durch Art. 9 des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts vom 17. Dezember 2018, BGBl. I Nr. 47 2018, 2573 ff. mit Ablauf des 28.01.2029 (s. Art. 10) aufgehoben, gilt allerdings für Ehen, die vor dem 29.01.2019 geschlossen wurden noch fort (Art. 229 § 47 EGBGB Absatz II Nr. 1). Allerdings bleibt das Ergebnis (Geltung des gesetzlichen deutschen Güterstandes) gleich.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (20. November 2023 um 12:05)

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