Vollstreckung Kindergartenbeiträge / Verpflegungskosten

  • Huhu,

    ich bekomme zunehmend Anträge einer Kreisstadt auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
    Titel ist stets ein VB indem Kindergartenbeiträge und Verpflegungsgeld tituliert ist.

    Handelt es sich hierbei um öffentlich-rechtliche Forderungen?
    Ist die Kreisstadt für die Vollstreckung ausschließlich selbst zuständig oder wir als Vollstreckungsgericht?

    LG

  • Wenn ein VB vorliegt kann daraus die Zwangsvollstreckung nach der ZPO betrieben werden.
    Ob für die titulierte Forderung eine Verwaltungsvollstreckung möglich wäre, unterliegt dann m.E. nicht der Prüfungskompetenz des Vollstreckungsorgans. Wenn wäre dies im Erkenntnisverfahren zu prüfen.

  • Wenn ein VB vorliegt kann daraus die Zwangsvollstreckung nach der ZPO betrieben werden.
    Ob für die titulierte Forderung eine Verwaltungsvollstreckung möglich wäre, unterliegt dann m.E. nicht der Prüfungskompetenz des Vollstreckungsorgans. Wenn wäre dies im Erkenntnisverfahren zu prüfen.

    Dem stimme ich absolut zu! :daumenrau

  • Ich glaube auch nicht, dass Kindergartenbeiträge öffentlich-rechtlicher Natur sind. Denn ich schließe als Nutzer des Kindergartens einen Vertrag mit der Gemeinde und bekomme keinen Bescheid.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, Annett.

    War der Großteil der der Beiträge in den letzten Jahren überwiegend privatrechtlicher Natur, sind in den letzten Jahren regionale Unterschiede zum Tagen gekommen. Es gibt durchaus einige Gemeinden (bestätigt im süddeutschen Raum), welche Ihre Kindergartenbeiträge als Gebühren im lokalen Satzungsrecht festgeschrieben haben.

    Zur Ursprungsfrage: Wenn das so beantragt ist, dann wird halt nach den reinen Regelungen der ZPO vollstreckt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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