Auskehrung Wertersatz an Staatskasse bei BtM ?

  • VU ist Jugendlicher und hat den Wertersatz vollständig bezahlt.

    1. Da es keine geschädigte Person gibt, fällt der WE dem Staat an, richtig?
    2. Ist ein richterlicher Beschluss § 459 k Abs.2 StPO erforderlich?
    3. Bucht LOK (BW) selbstständig um, wenn sie den Beschluss zugestellt bekommt?
    4.Falls kein richt. Beschluss erforderlich sein sollte, mache ich dann eine Feststellung und höre den VU an?

    Danke :gruebel:

  • 1. ja
    2. nein (§ 459k StPO bezieht sich auf die Anmeldung und Auskehrung an den Geschädigten. Nachdem es hier keinen gibt, braucht es auch keine Feststellung.)
    3. hierzu kann ich nichts sagen, da anderes Bundesland
    4. nein (Die Anhörung soll d. VU Gelegenheit geben, eine Entschädigung des Verletzten außerhalb des gerichtlichen Verfahrens anzuzeigen, nur dann stünde ihm ein Ausgleichsanspruch zu. Da es hier keinen Geschädigten gibt, ist eine Anhörung folglich entbehrlich.)

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