Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu den notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung bei der Räumung einer Pachtfläche.
Der Beklagte wurde durch Versäumnisurteil dazu verurteilt, ein Grundstück zu räumen und an die Klägerin geräumt herauszugeben.
Nun wurde hier ein Kostenfestsetzungsantrag gestellt mit dem Begehren, die entstandenen Kosten der Räumung gegen den Beklagten festzusetzen. Es wurde dabei vom Prozessbevollmächtigten ein Unternehmen mit der Räumung beauftragt. Die Kosten aus der Rechnung enthalten u.a. Kosten für das leerräumen der Laube, Zurückschneiden der Sträucher und Büsche, Mähen der Fläche und ordnungsgemäße Entsorgung des Schnittguts sowie das Entfernen diverser Gegenstände von der Pachtfläche. Die Kosten betragen dabei über 1.000,00 €
Würdet Ihr die Kosten so festsetzen? Ich bin noch am grübeln, ob etwa das Mähen der Fläche wirklich als notwendig i.S.d. § 788 ZPO betrachtet werden kann.
Habe in div. Kommentaren leider keine bestimmten Ausführungen zur Räumung einer Pachtfläche gefunden.
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vielen Dank im Voraus!:)