Kosten der Ordnungshaft

  • Ich muss als Vertreter ein Ordnungsgeld vollstrecken, eine Ersatzfreiheitsstrafe hat er nicht bezahlt. Die Ladung zum Strafantritt wurde nicht befolgt. Ich will einen Haftbefehl erlassen, der Richter hat das befürwortet.
    Jetzt habe ich gelesen, dass es um eine Zivilhaft handelt und die Haftkosten dafür Zwangsvollstreckungskosten nach § 788 ZPO sind, die der Gläubiger zu tragen hat, wenn sie vom Schuldner nicht beizutreiben sind, eine Kommentierung schreibt sogar, ein Haftkostenvorschuss nach § 17III GKG , KV 9011 sei vom Gläubiger zu fordern. Wie handhabt ihr das?

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