Ein mittelloser Betreuter ebt ein Haus. Wobei in dem Haus 2 abgeschlossene Wohnungen sind, das Haus allerdings als Einfamilienhaus deklariert ist.
Der Betreute bezieht ALG II und eine befristete Arbeitsmarktrente.
Die Vergütung ist immer per Beschluss festgesetzt worden. Eine Rückforderung dürfte ausgeschlossen sein.
Muss der Betreute das Haus verwerten und das Geld einsetzen?
Im Sozialrecht ist das selbst bewohnte Einfamilienhaus geschützes Rechtsgut.