Ich habe einen Beschluss erlassen, in welchem die Frist zur Geltendmachung der Aufwendungsersatz- und Vergütungsansprüche verlängert wird.
Leider ist mir dabei ein Fehler unterlaufen. Ich habe geschrieben, dass auf Antrag des Nachlasspflegers die Frist bis die (anstatt drei)Monate nach der Aufhebung der Nachlasspflegschaft verlängert wird.
Gegen meinen Beschluss wurde Beschwerde eingelegt.
Sehe ich es richtig, dass ich meinen Beschluss aufgrund der Beschwerde aufheben muss und eine Schreibfehlerberichtigung nicht möglich ist.
Danke für eure Hilfe.