Hallo,
die Beklagte hat PKH ohne Raten bewilligt bekommen.
Die KGE ist folgende: Der Kläger trägt die Kosten zu 2/3, die Beklagte zu 1/3.
Der Beklagtenvertreter hat seine Vergütung bereits aus der Landeskasse erstattet bekommen. Nach KFB muss der Kläger Betrag X an die Beklagte erstatten. Ein Übergang auf die Staatskasse wurde im KFB nicht festgestellt.
Nunmehr weist der Bekl.-Vertr. darauf hin, dass er die vollstreckbare Ausfertigung an den Kläger herausgegeben habe, da dieser gezahlt hätte und weist an der Stelle darauf hin, dass er seine Vergütung auch schon aus der Landeskasse erhalten habe.
Wie würdet ihr verfahren?
Ein Übergang auf die Landeskasse ist erfolgt. Von daher ist der KFB unvollständig.
Wie ist jetzt die weitere Vorgehensweise? Einen Berichtigungsbeschluss erlassen, die vollstreckbare Ausfertigung einziehen, die Beschlüsse verbinden und nochmals raus?
VG