Neueintragung im Handelsregister/Nachtragsliquidation

  • Für eine im Handelsregister bereits gelöschte Firma wurde auf unser Betreiben hin schon vor einigen Jahren die Nachtragsliquidation angeordnet, weil es noch Grundstücke gibt, an denen wir Rechte halten. Da es sich um Grundstücke im Osten in denkbar schlechter Lage handelt, hat sich die Vermarktung hingezogen. Vorletztes Jahr konnte ein Grundstück verkauft werden, was problemlos abgewickelt wurde. Nun steht der Verkauf des nächsten Grundstücks an. Das in dieser Sache zuständige Grundbuchamt vertritt nun allerdings die Auffassung, dass die Angelegenheit durch eine Neueintragung der Firma und Eintragung der Nachtragsliquidation im Handelsregister neu aufgerollt werden müsse. Gibt es zur Überwindung dieser Formalie andere Möglichkeiten?

  • Bei der Bestellung eines Nachtragsliquidators wird meist der Wirkungskreis beschränkt, hier auf die Verwertung der vorhandenen Grundstücke. Eine Eintragung im Register erfolgt dann nicht. Der Nachtragsliquidator legitimiert sich mit einer Ausfertigung des Bestellungsbeschlusses, siehe auch Krafka Registerecht 11. Auflage RNR 1153. Vielleicht fehlt das Grundstück im Bestellungsbeschluss, dann muss der Wirkungskreis auf Antrag erweitert werden.

  • Geht es um eine Nachtragsliquidation nach § 66 Abs. 5 GmbHG ? Dann ist vielleicht der Beschluss des KG Berlin 1. Zivilsenat vom 11.05.2021, 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21 u.a. von Bedeutung:
    https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE218702021

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

    Einmal editiert, zuletzt von Prinz (4. Oktober 2021 um 18:22) aus folgendem Grund: Schreibversehen korrigiert

  • Das kommt auf den Umfang der Abwicklungsmaßnahmen an. Wie das OLG München in dem vom Kammergericht Berlin zitierten Beschluss vom 21.10.2010, 31 Wx 127/10 = NZG 2011, 38 = openJur 2012, 111426
    https://openjur.de/u/396711.html
    in Rz. 9 ausführt, kann nach pflichtgemäßen Ermessen des Registergerichts die Wiedereintragung der Gesellschaft und die Eintragung der Liquidatoren im Handelsregister unterbleiben, soweit nur einzelne Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind, da der Vertretungsnachweis durch die Ausfertigung des (Bestellungs-) Beschlusses geführt werden kann, auf dessen Wirksamkeit Dritte gemäß § 47 FamFG vertrauen dürfen.

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  • Siehe dazu jetzt auch den Beschluss des KG Berlin 1. Zivilsenat vom 24.02.2022, 1 W 310/21
    https://gesetze.berlin.de/jportal/recher…RE249092022.pdf

    Dazu habe ich (ohne Gewähr) diese Leitsätze formuliert:

    Im Fall des § 66 Abs. 5 GmbHG ist die gelöschte Gesellschaft als Liquidationsgesellschaft mit den bestellten Liquidatoren jedenfalls dann von Amts wegen in das Handelsregister (wieder) einzutragen, wenn formbedürftigen Erklärungen, auf die es im Grundbuchverfahren ankommt, § 29 GBO, abzugeben sind, da die Vertretungsmacht des Nachtragsliquidators mit den Mitteln des § 32 GBO sonst nicht nachgewiesen werden kann. Um die dem Handelsregister im Grundbuchverkehr zukommende Beweiskraft zu erlangen, bedarf es deshalb der (Wieder)Eintragung der im Handelsregister gelöschten Gesellschaft und des Nachtragsliquidators. Dem steht nicht entgegen, dass neben den in § 32 GBO aufgeführten Beweismitteln grundsätzlich auch andere Beweismittel zulässig sind (Fortführung von Senat, Beschluss vom 29. April 2021 - 1 W 29-33/21 und Abgrenzung KG, Beschluss vom 9. November 2021 - 22 W 68/21).

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  • Siehe dazu jetzt auch den Beschluss des BGH vom 26. Juli 2022

    Eine gelöschte GmbH und ihre Liquidatoren sind grundsätzlich von Amts wegen einzutragen, wenn die Liquidatoren durch das Gericht ernannt worden sind, weil sich nach der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit herausstellt, dass Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt.

    BGH II. Zivilsenat, Beschluss vom 26. Juli 2022 - II ZB 20/21 – KG, AG Charlottenburg
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…880&Blank=1.pdf

    (Vorinstanz: KG, Beschluss vom 9.11.2021, 22 W 68/21)
    https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/KORE240532021

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