tube, welche Bank macht denn diesen tollen Service für dich? die H.... Bank AG?
Wie die H die Konten führt (Erbenkonto/THK), weiß ich nicht. Ich bin bei einer vor 13 Jahren halbverstaatlichten zweitgrößten Privatbank.
Ich sehe diese Thematik als eine der großen Baustellen bei den Nachlasspflegschaften. Der Gesetzgeber ist gefordert. Für geringe Guthaben lohnt sich nicht einmal die Eröffnung eines Erbenkontos, wegen der Gebühren und auch der dabei entstehenden Arbeit für den Nachlasspfleger, die zu vergüten ist. Es bleibt dann entweder das Aufbewahren als Barkasse oder die Einzahlung auf ein Konto. An diesem Punkt angekommen, stellt sich dann wieder die Frage, ob es hinsichtlich der Vermögenstrennung besser ist, eine Reißverschlusstasche mit Bargeld und einem Zettel "x EUR, gehört zu Nachlasspflegschaft y" liegen zu haben als eine Einzahlung auf ein Konto mit einem klarstellenden Verwendungszweck vorzunehmen.