Die A. BV & Co. KG (übertragender Rechtsträger) ist Alleingesellschafterin einer in den Niederlanden eingetragenen BV.
Ein Notar kündigt die Einreichung folgender Anmeldung an:
Ausgliederung dieses 100%-igen Anteils an der niederländischen BV gem. § 123 Abs. 3 Z. 1 UmWG vom übertragenden Rechtsräger auf die bereits bestehende B. GmbH & Co KG (übernehmender Rechtsträger).
Gemäß §§ 125 S. 1, 17 Abs. 2 ist die Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers einzureichen.
Der Notar fragt vorab an, ob die Einreichung einer Teil-Schlussbilanz - nur betreffend den übergehenden Gesellschaftsanteil an der BV - ausreichend sei oder ob die komplette Schlussbilanz des übertragenen Rechsträgers, der prüfungspflichtig ist, eingereicht werden muss.
Einen Tag später soll ein Teilbetrieb aus dem Unternehmen des übertragenen Rechtsträgers A. BV & Co. KG nach § 123 Abs. 3 Z. 1 UmWG auf die bereits bestehende C-GmbH & Co. KG ausgegliedert werden. Der Notar möchte auch hier vorzugsweise nur eine diesen Teilbetrieb betreffende Teil-Bilanz einreichen.
Muss bei Teilausgliederungen die komplette Schlussbilanz des übertragenen Rechtsträgers eingereicht werden oder reicht eine Teilbilanz betreffend das übertragene Teilvermögen?
Vielen Dank für Eure Mithilfe.