Hallo, habe da mal was ungewöhnliches:
Unterhaltspfüb- wie immer erlassen mit 900 Selbstbehalt.
Nun bekomme ich einen Antrag nach 765 a ZPO seines Anwaltes mit den Anträgen:
1. die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisbeschluss des Familiengerichts für mehrere Monate zu untersagen.
2. im Wege der einstweiligen Anordnung ohne Anhörung der Gläubigerin die Zwangsvollstreckung aus dem Titel ohne Sicherheitsleistung bis zu Entscheidung in der Hauptsache einzustellen.
Begründung:
Der Schuldner hält sich seit längerem im Ausland auf, als Projektentwickler (stimmt wohl soweit) . Er könne dort im Ausland ohne Geld nun die Projekte nicht fortführen- droht seinen Arbeitsplatz zu verlieren,, habe seine Unterkunft verloren, droht seinen Arbeitsplatz zu verlieren, kann seine deutsche Wohnung nun auch nicht mehr zahlen- steht vor der Kündigung, könnte im Falle einer Erkrankung die finanziellen Mittel nicht aufbringen, sei als Europäer dort auch vor Kriminellen nicht sicher, er könnte auch seine Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern und auch einen Rückflug nach Deutschland nicht organisieren.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kindesmutter zu treffen schlug fehl. Die Kindesmutter ist gut situiert beruflich, nach seinem Vortrag nicht auf das Geld angewiesen und wusste auch, dass er im Ausland ist, als die Pfändung beantragt wurde.
Watt nu? Ich habe nur diesen Antrag, dass er im Ausland ist, das wird nicht bestritten- ich habe, eben wohl wegen dem Aufenthalt dort- keine Belege über Kosten. Es sind keine Höhen von kosten angegeben, welche er begleichen müsste, nur die der deutschen Wohnung gibt er mit 730 € an. Er ist bei mit Erstschuldner, ist hier vorher nie in Erscheinung getreten.
Was würdet ihr machen? Und wie?
Danke schon einmal- so etwas exotische hatte ich noch nicht.