Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt im vereinfachten Verfahren vorliegen. Der Antrag wird durch das Jugendamt als Beistand des Kindes gestellt. Es wird unter anderem rückständiger Unterhalt seit dem 01.02.2021 geltend gemacht. Bei der Rückstandsberechnung werden die Beträge, welche durch die Unterhaltsvorschusskasse gezahlt wurden, in Abzug gebracht. Dies kann ich noch nachvollziehen.
Ich frage mich nun jedoch, ob ich die Zahlungen der Unterhaltsvorschusskasse beim laufenden Unterhalt in Abzug bringen muss oder ob ein Vermerk reinmuss? Eigentlich denke ich eher nicht, da ja dann die Unterhaltsvorschusskasse die Titelumschreibung beantragen könnte. In dem Antrag allerdings ist dies so formuliert, dass das Kind Einkommen in Höhe von derzeit 272,00 € (Unterhaltsvorschuss) hätte. Nun bin ich unsicher, ob ich dies beim laufenden Unterhalt berücksichtigen muss. Dazu müsste es sich ja um eine Leistung nach § 1612 c BGB handeln oder?