UB bei Verkauf durch InsoVerwalter an Abkömmling?

  • Guten Morgen zusammen,
    im Grundbuch ist noch der verstorbene Eigentümer eingetragen. Bereits vor seinem Tod wurde das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet, Inso-Vermerk ist in Abt. II eingetragen.
    Nach dem Tod des Eigentümers erwirbt nun dessen Sohn vom InsoVerwalter das Grundstück. Meine Frage: Brauche ich zur Eigentumsumschreibung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung? Eigentlich wär der Sohn ja von der Steuerpflicht nach § 3 Ziff. 6 GrEStG befreit. Ich weiß allerdings nicht, ob diese Vorschrift auch greift, wenn ein InsoVerwalter bestellt ist...
    Ach, aus den Nachlassakten ist noch ersichtlich, dass alle bekannten Erben das Erbe ausgeschlagen haben.
    Vielen Dank für Eure Hinweis!

  • Bei der Veräußerung kommt es nicht auf die Partei kraft Amtes an, sondern auf den wahren Rechtsinhaber (Boruttau/Meßbacher-Hönsch GrEStG § 3 Rn 23). Dieselbe Rechtslage also, wie wenn die Erben das Grundstück auflassen würden.


  • Bei der Veräußerung kommt es nicht auf die Partei kraft Amtes an, sondern auf den wahren Rechtsinhaber (Boruttau/Meßbacher-Hönsch GrEStG § 3 Rn 23). Dieselbe Rechtslage also, wie wenn die Erben das Grundstück auflassen würden.

    Ok danke! Und es gilt auch nichts anderes, wenn der Sohn das Erbe ausgeschlagen hat, oder?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!