Betreuerwechsel während der Genehmigung

  • Hallo, mal wieder stehe ich auf dem Schlauch, bzw. habe eine Ahnung und bin nicht sicher:

    Betreuerin wird bestellt.
    Betreuerwechsel.
    Es geht ein Genehmigungsantrag der alten Betreuerin ein bzgl. einer Erbausschlagung, die die alte Betreuerin kurz vor dem Wechsel vornahm.


    Wie geht es jetzt weiter: Normaler Genehmigungsablauf und senden der Genehmigung an neue Betreuerin?
    Oder muss die neue Betreuerin neu ausschlagen?


    Danke schon einmal...

  • Aus einem anderen Thread.


    Entscheidend ist also der Zeitpunkt des Wechsels. Alle Handlungen des entlassenen Betreuers, die vorher liegen, sind wirksam und alle die danach liegen, sind es nicht mehr.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Alles gut. :)

    Musste auch nochmal den Sachverhalt genau lesen.

    Sofern die Betreuerin bei Vornahme der Ausschlagung noch bestellt war, kann das Genehmigungsverfahren normal laufen. Da das Verfahren keinen förmlichen Antrag braucht, würde ich die Anregung der bereits abberufenen Betreuerin unschädlich finden.
    Ob d. neue Betreuer/in dann von der ggf. erteilten Genehmigung Gebrauch machen will, ist dessen/deren Entscheidung.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Alles gut. :)

    Musste auch nochmal den Sachverhalt genau lesen.

    Sofern die Betreuerin bei Vornahme der Ausschlagung noch bestellt war, kann das Genehmigungsverfahren normal laufen. Da das Verfahren keinen förmlichen Antrag braucht, würde ich die Anregung der bereits abberufenen Betreuerin unschädlich finden.
    Ob d. neue Betreuer/in dann von der ggf. erteilten Genehmigung Gebrauch machen will, ist dessen/deren Entscheidung.


    Hallo zusammen,
    ich habe gerade das gleiche Problem und frage mich nun wie ich den Beschluss formulieren soll…
    „Dem Betreuer xy (alter oder neuer Betreuer??) wird die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu der Erbausschlagung nach xy, Niederschrift des NL-Gerichts … etc.“
    Ich kann die Genehmigung ja eigentlich nur dem neuen Betreuer erteilen aber in der Niederschrift steht ja der alte Betreuer… Hilfe :(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!