Schenkungsverbot Löschung

  • A wurde damals als Eigentümerin eingetragen und gleichzeitig ein Leibgeding für C und D (Eltern von A, Wohnrecht und Reallast für Pflege). A hat inzwischen einen 1 /2 Anteil auf den Ehemann B übertragen.

    Nun erscheinen A und B und beantragen die Löschung des Leibgedings.

    A gibt auch die Löschungsbewilligung ab, handelnd aufgrund Vorsorgevollmacht für C und D. In der Vollmacht ist der Satz enthalten: Schenkungen dürfen die Bevollmächtigten nur in dem Rahemn vornehmen, die auch einem Betreuer gestattet sind. Befreiung von § 181 BGB ist erfolgt.

    Kann ich jetzt einfach löschen oder liegt hier durch die Aufgabe des Rechts eine Schenkung vor, da ja die Eigentümer nunmehr ein lastenfreies Grundstück erhalten? Bzw.muss ich mir dann die Entgeltlichkeit nachweisen lassen?

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