Berichtigung eines Tabellenblattes

  • Im Berichts- und Prüfungstermin wurde eine Forderung mit dem Ergebnis der Prüfungsverhandlung "10.000,00 € vom Verwalter bestritten" beurkundet.

    Der Insolvenzverwalter legt nun das Tabellenblatt zur Berichtigung mit dem Text "9.000,00 € nachträglich festgestellt, 1.000,00 € bleiben vom Verwalter bestritten" vor.

    Muss der Insolvenzverwalter hierfür Nachweise vorlegen oder kann einfach auf seinen Antrag hin berichtigt werden?

  • Der Verwalter nimmt seinen Widerspruch (teilweise) zurück. Um das Tabellenblatt zu berichtigen werden keine weiteren Belege benötigt.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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