Im Berichts- und Prüfungstermin wurde eine Forderung mit dem Ergebnis der Prüfungsverhandlung "10.000,00 € vom Verwalter bestritten" beurkundet.
Der Insolvenzverwalter legt nun das Tabellenblatt zur Berichtigung mit dem Text "9.000,00 € nachträglich festgestellt, 1.000,00 € bleiben vom Verwalter bestritten" vor.
Muss der Insolvenzverwalter hierfür Nachweise vorlegen oder kann einfach auf seinen Antrag hin berichtigt werden?