Eintragung Finanzierungsgrundschuld mit Bescheinigung nach § 21 Abs. 3 BNotO?

  • Ich bin Notarkostenprüferin und habe jetzt zum ersten Mal bei einer Finanzierungsgrundschuld (mit Belastungsvollmacht des Verkäufers) eine solche Bescheinigung gesehen. Leider bin ich im Grundbuchrecht nicht wirklich bewandert. Ist eine Eintragung damit möglich, also ohne dass der Text der Sicherungsabrede in der Grundschuldbestellung wiedergegeben wird?
    Oder muss das Zustandekommen Sicherungsabrede Verkäufer /Bank trotzdem irgendwie anders nachgewiesen werden?

  • Hier gibt es einige wenige Notare, die so verfahren. Im Regelfall wird damit eine Prüfung der Belastungsvollmacht obsolet.

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