Guten Morgen
ich habe eine Anregung zur Eintragung eines Amtswiderspruches vorliegen und frage mich, ob der Sachverhalt für die Eintragung eines Amtswiderspruches ausreicht:
Es bestand eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus A und B.
A hat ihr Wohnungseigentum unterteilt und 1/35 MEA an C und D veräußert.
Zusätzlich hat sie ein Sondernutzungsrecht an C und D veräußert.
Daraufhin wurde die Unterteilung in die Grundbuchblätter eingetragen und ein neues Grundbuchblatt für C und D angelegt.
Im Bestandsverzeichnis wurde "es bestehen Sondernutzungsrechte" eingetragen und auf die Unterteilungserklärung Bezug genommen.
Nun hat B die Eintragung eines Amtswiderspruches wegen der Zuordnung der Sondernutzungsflächen angeregt.
A, C und D sind der Meinung, dass das Sondernutzungsrecht ohne Zustimmung des B zugeordnet bzw. veräußert werden konnte.
B trägt vor, es habe sich um Gemeinschaftseigentum gehandelt, sodass seine Zustimmung erforderlich und die Zuordnung nicht hätte erfolgen dürfen.
Nun ist die Entscheidung, ob die Zuordnung ohne Zustimmung des B erfolgen konnte, von der Auslegung mehrerer Teilungs-/ Änderungen von Teilungserklärungen abhängig. Es sprechen Argumente für beide Ansichten.
Meine Frage:
Muss ich mich entscheiden und dann die Eintragung vollziehen oder ablehnen ODER kann man die Eintragung eines Amtswiderspruches mit der Begründung, dass der Eintragungsinhalt unklar und auslegungsfähig ist ablehnen?