Anforderung an Eintragung eines Amtswiderspruches

  • Guten Morgen :)

    ich habe eine Anregung zur Eintragung eines Amtswiderspruches vorliegen und frage mich, ob der Sachverhalt für die Eintragung eines Amtswiderspruches ausreicht:

    Es bestand eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus A und B.
    A hat ihr Wohnungseigentum unterteilt und 1/35 MEA an C und D veräußert.
    Zusätzlich hat sie ein Sondernutzungsrecht an C und D veräußert.

    Daraufhin wurde die Unterteilung in die Grundbuchblätter eingetragen und ein neues Grundbuchblatt für C und D angelegt.
    Im Bestandsverzeichnis wurde "es bestehen Sondernutzungsrechte" eingetragen und auf die Unterteilungserklärung Bezug genommen.

    Nun hat B die Eintragung eines Amtswiderspruches wegen der Zuordnung der Sondernutzungsflächen angeregt.

    A, C und D sind der Meinung, dass das Sondernutzungsrecht ohne Zustimmung des B zugeordnet bzw. veräußert werden konnte.
    B trägt vor, es habe sich um Gemeinschaftseigentum gehandelt, sodass seine Zustimmung erforderlich und die Zuordnung nicht hätte erfolgen dürfen.

    Nun ist die Entscheidung, ob die Zuordnung ohne Zustimmung des B erfolgen konnte, von der Auslegung mehrerer Teilungs-/ Änderungen von Teilungserklärungen abhängig. Es sprechen Argumente für beide Ansichten.

    Meine Frage:

    Muss ich mich entscheiden und dann die Eintragung vollziehen oder ablehnen ODER kann man die Eintragung eines Amtswiderspruches mit der Begründung, dass der Eintragungsinhalt unklar und auslegungsfähig ist ablehnen?

  • Entscheiden mußt Du schon. Das GBA kann sich nicht darauf zurückziehen, seine Eintragung sei sogar für es selbst unklar. Dann bestünde nämlich akuter Handlungsbedarf, da der Eintragungsantrag womöglich noch gar nicht abschließend erledigt ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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