Überschuss Zwangsversteigerung

  • Hallo,

    ich habe folgenden Fall:

    Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde der Versteigerungserlös an den erstrangig betreibenden Gläubiger X ausgezahlt. Die Rückgewähransprüche der Grundpfandrechte waren von Z gepfändet. X hat den seiner Forderung übersteigenden Erlös an Z ausgezahlt. Z hat die eigenen Forderungen abgerechnet und den überschüssigen Teil an X zurück gezahlt.

    Der überschüssige Teil soll nunmehr hier zugunsten der Gläubiger im Grundbuch vor der Versteigerung eingetragenen Grundpfandrechte hinterlegt werden.

    Das Geld muss ich ja annehmen, da die Gläubiger unbekannt sind. Was mache ich dann damit? Leite ich es an das Zwangsversteigerungsgericht zur weiteren Veranlassung weiter?

    Hinzu kommt, dass ein Insolvenzverfahren bzgl. des Schuldners mangels einer die Masseverbindlichkeit deckende Masse eingestellt wurde. Der Schuldner ist verstorben.

    Für Hinweise wäre ich dankbar.

  • Ich kann dem Sachverhalt keine Rechtsgrundlage entnehmen, nach der hier weitere Grundbuchgläubiger zum Zuge kommen könnten. Wenn X den Rückgewährsfall als gegeben ansieht, Z aufgrund seiner Pfändung aber nur einen Teil des Zurückzugewährenden beansprucht, ist Berechtigter hinsichtlich des Restes der ursprüngliche Rückgewährsberechtigte. Ist dies wie zu vermuten ist, der Schuldner-Eigentümer, käme allenfalls eine Hinterlegung für seine unbekannten Erben in Betracht, wenn sie denn unbekannt sind.

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