Hallo,
ich habe folgenden Fall:
Im Zwangsversteigerungsverfahren wurde der Versteigerungserlös an den erstrangig betreibenden Gläubiger X ausgezahlt. Die Rückgewähransprüche der Grundpfandrechte waren von Z gepfändet. X hat den seiner Forderung übersteigenden Erlös an Z ausgezahlt. Z hat die eigenen Forderungen abgerechnet und den überschüssigen Teil an X zurück gezahlt.
Der überschüssige Teil soll nunmehr hier zugunsten der Gläubiger im Grundbuch vor der Versteigerung eingetragenen Grundpfandrechte hinterlegt werden.
Das Geld muss ich ja annehmen, da die Gläubiger unbekannt sind. Was mache ich dann damit? Leite ich es an das Zwangsversteigerungsgericht zur weiteren Veranlassung weiter?
Hinzu kommt, dass ein Insolvenzverfahren bzgl. des Schuldners mangels einer die Masseverbindlichkeit deckende Masse eingestellt wurde. Der Schuldner ist verstorben.
Für Hinweise wäre ich dankbar.