Berechnung Wohnungsrecht

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe leider wieder einen Fall, zu dem ich ganz unterschiedliche Vorschläge finde und nun nicht weiß, welcher der richtige oder aktuelle ist.

    Zugunsten des Betroffenen besteht ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht für ein Zimmer im elterlichen Haus. Die Alleinerbin der Eltern möchte den Grundbesitz nun verkaufen und das Wohnungsrecht daher löschen lassen.

    Ich bin nun bei der Berechnung der Ablösungssumme total verwirrt…

    Für die Berechnung dachte ich, dass man die Kaltmiete pro Jahr mit der Restlebensdauer nach der Sterbetafel multipliziert.

    Hierzu habe ich aber zum Teil auch gelesen, dass für die Berechnung die Kaltmiete pro Jahr multipliziert mit der Restlebensdauer und dann multipliziert mit dem Abzinsungsfaktor zu berechnen ist und irgendwo habe ich auch gelesen, dass der Abzinsungsfaktor mit ca. 1,5 % angesetzt werden könnte….

    Wo anders stand dann auch, dass der Wert aus der Anlage 9a zu § 14 BewG mit der jährlichen Kaltmiete zu multiplizieren sei..

    Die Betreuerin multipliziert die Kaltmiete pro Jahr mit einem Leibrentenbarwertfaktor und zieht hiervon kapitalisierte Bewirtschaftungskosten ab. Sie hat zwar auch eine Tabelle beigefügt, jedoch bin ich nun einfach unsicher, was denn nun stimmt.

    Der Betroffene ist 70 Jahre und die Kaltmiete pro Jahr beträgt ca 840 EUR. Laut Sterbetafel beträgt die fiktive Lebenserwartung 14,40 Jahre.

    Kann mir jemand ein wenig Licht ins Dunkle bringen?

  • Ich hole in solchen Fällen ein Gutachten eines Grundstücksachverständigen ein, die auch solche Berechnungen vornehmen.

    Danke! Also kann man pauschale nicht sagen, dass die jährliche Kaltmiete mit der Restlebensdauer zu multiplizieren ist und es verschiedene Berechnungsmodelle geben kann?

    Die Betreuerin hat Unterlagen zur Wertberechnung eingereicht, unter anderem ist da eine Tabelle eines Gutachterausschusses (auf deren Seite man wohl eine Berechnung online durchführen kann) zur Leibrentenbarwertfaktor. Das hat mir bisher aber nichts gesagt, da ich eben davon ausging, die Berechnung ist: Miete/Jahr*Restlebensdauer anhand Sterbetafel. Und danach würde dem Betroffenen auch mehr zustehen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!