Hallo ihr Lieben,
In meiner Sache hat die Partei bei einer Überprüfung nach § 120a ZPO ihren aktuellen ALG II - Bewilligungsbescheid vorgelegt, jedoch nicht das Formular über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausgefüllt bzw. eingereicht. Auch auf meine Erinnerung hin wurde die Erklärung nicht nachgereicht.
Wie handhabt ihr das in diesen Fällen? Würdet Ihr tatsächlich mit einer Aufhebung drohen oder seid ihr der Meinung, durch den Bewilligungsbescheid ist hinreichend nachgewiesen, dass sich an den Verhältnissen der Partei nichts geändert hat?
Die Partei bezieht seit Jahren ALG II - Leistungen.
Vielen Dank Euch schon mal.