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Zwei Jahre nach Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren teilt der Schuldner dem Vollstreckungsgericht mit, dass auf seinem Konto noch (Alt-)Pfändungen aktiv sind, die einige Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgebracht wurden. Seine Bank habe ihn nunmehr gebeten, diese Pfändungen aufgrund Erteilung der Restschuldbefreiung "löschen zu lassen". Ist hier seitens des Vollstreckungsgerichts im Wege der Auslegung nach § 766 ZPO eine Aufhebung der Pfändungen zu veranlassen oder wäre der Schuldner auf die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu verweisen?
Vielen Dank für die Unterstützung!