Bank A macht gekündigte Forderungen gegenüber Schuldner B geltend.
Die Forderungen sind durch Grundpfandrechte gesichert, die durch C zur Verfügung gestellt werden.
Schuldner B beantragt das Insolvenzverfahren.
Bank A wendet sich an Drittsicherungsgeber C, der zur Vermeidung einer Verwertung der Grundpfandrechte die besicherten Forderungen ablösen möchte.
Ist zur Forderungsanmeldung durch C im Insolvenzverfahren eine Abtretung der Forderungen durch Bank A notwendig?
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!