Einspruch Vollstreckungsbescheid/Teilzahlungen

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand bei folgendem Problem helfen:

    Schuldner hat gegen den VB (Titel liegt vor) Einspruch eingelegt. Mir ist klar, dass ich beantragen muss, dass der VB aufrechterhalten bleibt. Der Schuldner hat Teilzahlungen zu den streitgegenständlichen Rechnungen geleistet. Nachdem diese Teilzahlungen zweckbestimmt wurden, muss ich diese auf die streitgegenständlichen Rechnungen anrechnen. Der Schuldner hat allerdings auch Gutschriften für die Rückgabe nicht streitgegenständlicher Waren erhalten. Muss ich diese Gutschriften nach § 367 BGB auf die vorgerichtlichen Kosten, Gerichtskosten des Mahnverfahrens und Verzugszinsen anrechnen oder voll auf die restliche Hauptforderung :confused:.

  • Streng genommen musst Du von den Gutschriften gar nichts anrechnen, es reicht, wenn Du die Gutschriften auszahlst. Aber das willst Du natürlich nicht 😉. Also "Anrechnung". Dabei handelt es sich technisch um eine Aufrechnung, § 387 BGB, und ihr könnt nach § 396 BGB bestimmen, wie ihr aufrechnet. Müsst ihr nur erklären. Sonst läuft es nach § 366 Abs. 2 BGB.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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