Unterhaltspflicht der Ehefrau: Kosten für Heim etc.

  • Hallo!
    Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt bewerten:

    Der Sohn ist Betreuer für beide Elternteile. Beide Eltern befinden sich im Heim (das gleiche Heim). Über das Vermögen des Ehemannes ist Insolvenz eröffnet worden. Die Ehefrau ist vermögend.
    Die Krankenversicherung des Ehemannes und das Pflegeheim machen Rückstände gegen den Ehemann geltend. Die Rente reicht zur Deckung der Heimkosten nicht aus.

    Vom Sozialamt bekam der Betreuer die Mitteilung, dass von dort aufgrund der Vermögenssituation der Ehefrau keine Leistungen erbracht werden können; offene Posten und laufende Zahlungen sind durch die Ehefrau mit zu tragen.

    Der Vermögensfreibetrag für Ehepaare ist tatsächlich weit überschritten.

    Wie seht ihr das? Sollte ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt werden bezüglich Klärung der Unterhaltsfrage?

  • Hallöchen,
    ich muss meinen Eingangspost nochmal aufgreifen und konkretisieren...
    Nunmehr liegt mir etwas mehr Sachverhalt vor.

    Der Ehemann befindet sich in der Insolvenz. Geld, das von dem Verkauf des Grundstücks übrig ist und derzeit noch auf seinem Konto weilt, kann der Betreuer nicht verwenden, denn:
    Es gibt aktuell einen "Streit" zwischen Insolvenzverwalter und Sozialamt über die Verwendung des Betrages. Der Betreuer hat bereits einen Rechtsanwalt zu Rate gezogen. Fakt ist aber, dass das Sozialamt derzeit nicht zahlt und jeden Monat Heimkostenrückstände entstehen.

    Nunmehr hat der RA von einer Unterhaltsvereinbarung abgeraten, da dies zum Nachteil des Schuldners (des Ehemannes) sei. Da ich in Inso wirklich nicht fit bin: Ist das so?
    Aber selbst wenn dem so ist, irgendwie müssen die Heimkosten ja gezahlt werden und es kann doch nicht sein, dass weiterhin Rückstände entstehen.

    Ich habe den Eindruck, der Betreuer möchte auf keinen Fall, dass die Mutter etwas an den Vater zahlen muss, aber es hilft doch alles nichts. Ich würde die Akte jetzt dem Richter vorlegen mdB, einen Ergänzungsbetreuer für den Vater zu bestellen zur Klärung der Unterhaltsfrage, oder?

  • Klingt so, als sollte der Betreuer einen Antrag auf eine vorläufige Entscheidung stellen (der Beschreibung nach gestützt auf § 44a SGB XII); normalerweise sollte das Sozialamt einspringen, bevor das Betroffene wegen Rückständen aus dem Heim fliegt...

    Insbesondere wenn noch eigenes Vermögen vorhanden ist, kann man ja eigentlich noch nicht mit dem Unterhaltsanspruch gegen die Ehefrau ankommen. Da muss zuerst geklärt werden, was man jetzt mit dem Geld passiert (Nachrang des Unterhalts zu eigener Vorsorgung und so).
    Soweit ich das aus dem Studium in Erinnerung habe als mit Vorsicht zu genießen :D: im Insolvenzverfahren wäre eine Unterhaltszahlung als Einkommen zu berücksichtigen, ggf. muss die Pfändungsgrenze erhöht werden, sonst landet es an der falschen Stelle.

    Wegen Ergänzungsbetreuer: falls das bei euch der Richter macht, ja. Und dank § 1795 BGB brauchst du zwei Ergänzungsbetreuer (also je Verfahren einen), wenn eine Vereinbarung über den Unterhalt geschlossen wird. Allerdings würde mir zuerst einer im Verfahren des Ehemanns genügen, der prüft, ob es überhaupt Sinn macht Unterhalt zu fordern.

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