Genehmigung künftig abzugebender Erklärungen

  • Hallo,

    ich habe eine Löschungsbewilligung vorliegen, in der Erklärungen für die B-Bankabgegeben wurden.
    Es ist eine Vollmacht beigefügt, in der die Vertreter der B-Bank aber auch derA-Bank aufgetreten sind. Seitens der A-Bank wurden diverse Personenbevollmächtigt, Erklärungen für die A-Bank abzugeben. Seitens der B-Bank(meiner Grundschuldgläubiger) wurde erklärt, dass bereits heute alleErklärungen, die die durch die A-Bank bevollmächtigten Personen künftig für dieB-Bank abgeben werden.

    Ist das zulässig? Kann man Erklärungen genehmigen, die imZeitpunkt der Genehmigung noch nicht abgegeben wurden?

    Danke für eure Unterstützung!

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