Rückforderung einer Betreuervergütung

  • Einem Berufsbetreuer wurde versehentlich zuviel Vergütung ausbezahlt. Der Betreuer ist bereit den zuviel erhaltenen Betrag an die Staatskasse zurückzuzahlen.
    Wie erfolgt die Rückforderung kostentechnisch ?
    Einfach eine Gerichtskostenrechnung über den zuviel bezahlten Betrag erstellen oder kann die Rückforderung nur mit bestimmten Kostenformularen erfolgen ? Ggfs. welchen ?

  • Ich denke, dass kann in jedem Bundesland unterschiedlich sein. Für Hessen gibt es einen entsprechenden Erlass (eingepflegt im Intranet in der Dienstanweisung JUKOS2 für Gerichte Nr. 2.10). Die Rückforderung erfolgt hier nicht über JUKOS (also KR), sondern über die Verwaltung in SAP.

  • Bei uns erfolgt dies über eine Annahmeanordnung.

    Angabe BL wäre hilfreich.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

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