PfüB aufgrund Leistung Zug um Zug

  • Der PfüB soll auf Grundlage eines Versäumnisurteils erlassen werden.

    Tenor:
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen die Herausgabe des PKW...
    2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW... in Verzug befindet.

    Das Versäumnisurteil ist mit Klausel und Zustellungsvermerk des UdG versehen.

    Muss hier für den Erlass de PfüB noch etwas nachgewiesen werden oder ist dies bereits im Klauselerteilungsverfahren erfolgt und der PfüB kann jetzt erlassen werden?

  • Der PfüB soll auf Grundlage eines Versäumnisurteils erlassen werden.

    Tenor:
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen die Herausgabe des PKW...
    2. Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des PKW... in Verzug befindet.

    Das Versäumnisurteil ist mit Klausel und Zustellungsvermerk des UdG versehen.

    Muss hier für den Erlass de PfüB noch etwas nachgewiesen werden oder ist dies bereits im Klauselerteilungsverfahren erfolgt und der PfüB kann jetzt erlassen werden?

    Sorry, das ein Fehler meinerseits. Ziffer 1. muss heißen: 1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen, Zug um Zug gegen die Rücknahme des PKW.

    Was bedeutet das jetzt konkret für meinen Fall. Kann der PfüB erlassen werden?

  • siehe #2 und 3

    Heißt das, dass der im Titel festgestellte Annahmeverzug des Beklagten die Rückgabeverpflichtung des Klägers praktisch aufhebt und die Zug um Zug-Leistung vom Kläger bereits "erbracht" wurde? Der PfüB könnte dann nach meinem Verständnis jetzt erlassen werden.

  • wenn du in § 765 ZPO schaust und die Norm auf deinen Fall anwendest, lautet die:

    [FONT=&quot]Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers (hier Rücknahme des Pkw) an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wenn der Beweis, dass der Schuldner .. im Verzug der Annahme ist, durch öffentliche … Urkunden (hier Urteil Tenor zu 2.) geführt wird und eine Abschrift dieser Urkunden bereits zugestellt ist.[/FONT]


    Die Verpflichtung zur Rücknahme des Pkw bleibt bestehen, jedoch ist die Feststellung des Annahmeverzuges für die Zwangsvolsltreckung ausreichend

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